Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 13. Juli 1999, HmbGVBl. S. 157, geändert am 23. April 2002, HmbGVBl. S. 49
Auf Grund von § 7 Absatz 2 des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes (HmbAbfG) vom 1. Dezember 1992 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 251), zuletzt geändert am 27. September 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 221, 230), wird verordnet:
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