Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 6. November 2000, Nds. GVBl. S. 291
Aufgrund des § 15 Abs. 2 und des § 17 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) in der Fassung vom 14. Oktober 1994 (Nds. GVBl. S. 467), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Februar 1999 (Nds. GVBl. S. 46), wird verordnet:
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