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Vorschrift Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten

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Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten (Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 11. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 498), geändert am 22. Dezember 2020 (HmbGVBl. S. 711, 719)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.573405

Auf Grund von § 1 Absatz 1 Satz 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), geändert am 11. Juli 2011 (BGBl. I S. 1341, 1343), § 7 Absätze 2 und 4 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2685), geändert am 28. März 2009 (BGBl. I S. 643), sowie § 2 des Gesetzes zur Regelung von Gebühren für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger vom 13. November 2012 (HmbGVBl. S. 474) wird verordnet:

§ 1 Regelungsbereich

§ 2 Weitere überprüfungsbedürftige Anlagen

§ 3 Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes

§ 4 Abnahme von Feuerungsanlagen

§ 5 Gebühren

§ 6 Berichte

§ 7 Inkrafttreten

Anlage 1
Häufigkeit der Prüfungen und Arbeitswerte

Anlage 2
Bescheinigung für Dunstabzugsanlagen

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