Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 18. Dezember 1997 (Nds. GVBl. S. 557), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juni 2019 (Nds. GVBl. S. 151)
Auf Grund des § 17 Nr. 4 und des § 42 Abs. 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) in der Fassung vom 14. Oktober 1994 (Nds. GVBl. S. 467), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (Nds. GVBl. S. 539), wird verordnet:
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