Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Saarland
Vom 26. Juni 1998 (Amtsbl. S. 580), zuletzt geändert am 27. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1387, 1391)
Aufgrund des § 39 Abs. 3 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352, 1356) verordnet die Landesregierung zur Ausführung des Gesetzes über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz — AbfVerbrG) vom 30. September 1994 (BGBl. I S. 2771) und des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz — KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502):
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