Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 21. Dezember 2010, HmbGVBl. S. 710
Auf Grund von § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes (HmbAbfG) vom 21. März 2005 (HmbGVBl. S. 80) und § 13 Absatz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGB1.1 S. 2705), zuletzt geändert am 11. August 2010 (BGB1. I S. 1163, 1166), sowie der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGB1.1 S. 2379), zuletzt geändert am 9. November 2010 (BGB1.1 S. 1504,1511), wird verordnet:
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