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Vorschrift Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz - VerpackDG)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 13. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1851216

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 3 Ergänzende Begriffsbestimmungen

Teil 2
Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen

Kapitel 1
Bereitstellung von Verpackungen im Bundesgebiet

§ 4 Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials

§ 5 Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung

§ 6 Registrierung; zuständige Behörde

§ 7 Systembeteiligungspflicht

§ 8 Branchenlösungen

§ 9 Datenmeldungen

§ 10 Vollständigkeitserklärungen

§ 11 Ausnahmen von der Systembeteiligungspflicht

Kapitel 2
Beschränkung der Bereitstellung und anderer Tätigkeiten in Bezug auf Verpackungen im Bundesgebiet

§ 12 Beschränkungen der Bereitstellung bestimmter Verpackungen

§ 13 Verbot bestimmter Tätigkeiten in Bezug auf Verpackungen

§ 14 Ausnahme von Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 für schwermetallhaltige Kunststoffkästen und -paletten

§ 15 Systemanforderungen hinsichtlich Rückgabe und Entsorgung von schwermetallhaltigen Kunststoffkästen und -paletten

§ 16 Konformitätserklärung und Jahresbericht für schwermetallhaltige Kunststoffkästen und -paletten

§ 17 Ausnahme von Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 für bestimmte Glasverpackungen

§ 18 Kontrolle der Einhaltung des Schwermetallgrenzwertes bei Glasverpackungen

Kapitel 3
Zulassung

§ 19 Zulassung von Herstellern

§ 20 Zulassung von Systemen

§ 21 Finanzielle Leistungsfähigkeit der Systeme

§ 22 Zulassung sonstiger Organisationen für Herstellerverantwortung

§ 23 Widerruf der Zulassung

Kapitel 4
Pflichten der Systeme

§ 24 Gemeinsame Stelle der Systeme

§ 25 Meldepflichten der Systeme

§ 26 Ökologische Gestaltung von Beteiligungsentgelten

§ 26a Vorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte; Verordnungsermächtigungen

Kapitel 5
Gestaltung der Sammlung von Verpackungsabfällen

§ 27 Abstimmung zwischen Systemen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern

§ 28 Mitbenutzung der Sammelinfrastruktur; Wertstoffsammlung

§ 29 Rahmenvorgabe

§ 30 Berechnung der Entgelte

§ 31 Weitere Pflichten der Systeme im Rahmen der Abstimmungsvereinbarungen

§ 32 Ausschreibung von Sammelleistungen; Ausschreibungsführer

§ 33 Durchführung des Ausschreibungsverfahrens

§ 34 Zuschlagserteilung; Vertragsschluss

§ 35 Einspruch; Schiedsgerichtsverfahren

§ 36 Elektronische Ausschreibungsplattform

§ 37 Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung

Kapitel 6
Rücknahme, Sammlung und Verwertung von Verpackungen

§ 38 Getrennte Sammlung

§ 39 Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung

§ 40 Pflichten der Systeme zur getrennten Sammlung, Verwertung und Information

§ 41 Pflichten der sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung

§ 42 Anforderungen an die Verwertung

§ 43 Mengenstromnachweis

Kapitel 7
Getränkeverpackungen

§ 44 Förderung von wiederverwendbaren Getränkeverpackungen

§ 45 Mindestrezyklatanteil bei Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff

§ 46 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen

§ 47 Hinweispflichten

Kapitel 8
Zentrale Stelle Verpackungsregister

§ 48 Errichtung und Rechtsform; Stiftungssatzung

§ 49 Organisation

§ 50 Finanzierung durch Systeme und Betreiber von Branchenlösungen

§ 51 Finanzierung durch sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung und durch Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen

§ 52 Gesamtumlage und Kalkulationszeitraum

§ 53 Gemeinkosten

§ 54 Aufgaben

§ 55 Automatisierung

§ 56 Registrierung von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

§ 57 Aufsicht und Finanzkontrolle

§ 58 Partieller Ausschluss des Widerspruchsverfahrens und der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage; Widerspruchsbehörde

Kapitel 9
Vermeidung von Verpackungen und Verpackungsabfällen

§ 59 Pflicht zur Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen

§ 60 Wiederverwendbare Alternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher

§ 61 Erleichterungen für kleine Unternehmen und für Verkaufsautomaten

Teil 3
Konformitätsbewertung

§ 62 Sprache der EU-Konformitätserklärungen

§ 63 Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Verpackung

§ 64 Maßnahmen bei Nichtkonformität einer Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 65 Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Verpackung

Teil 4
Bußgeldvorschriften; Übergangsvorschriften

§ 66 Bußgeldvorschriften

§ 67 Einziehung

§ 68 Übergangsvorschriften

Anlage 1 (zu § 3 Nummer 4)
Schadstoffhaltige Füllgüter nach § 3 Absatz 5

Anlage 2 (zu § 4)
Kennzeichnung von Verpackungen

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