Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 26. März 1996, ABl. S. 498, zuletzt geändert am 24. Februar 2005, ABl. S. 459
Zum Vollzug des § 15 des Abfallgesetzes (AbfG) vom 27. August 1986 (BGBl. I S. 1410, 1501), zuletzt geändert durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) vom 30. September 1994, in Verbindung mit der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912) wird für das Land Brandenburg folgendes bestimmt:
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