Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe (POP) und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG
Am 20. Mai 2004 ist die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) als in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht in Kraft getreten. Für den Vollzug der POP-Verordnung werden folgende Festlegungen getroffen:
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