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Vorschrift VSU Boden und Altlasten

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  • Vom 3. Dezember 2001, GVBl S. 938, geändert am 4. August 2003, GVBl S. 645

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Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten)

Sachgebiet: Bodenschutz

Gesetzgeber: Bayern

Vom 3. Dezember 2001, GVBl S. 938, zuletzt geändert am 15. November 2006, GVBl S. 923

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.29836

Auf Grund des Art. 6 des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG) vom 23. Februar 1999 (GVBl S. 36, BayRS 2129-4-1-U) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen folgende Verordnung:

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Zulassung, Bestätigung

§ 3 Bekanntgabe

Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für Sachverständige

§ 4 Allgemeine Pflichten

§ 5 Fortbildung

§ 6 Sachgebiete

§ 7 Voraussetzungen der Zulassung

§ 8 Zulassungsverfahren

§ 9 Erlöschen der Zulassung

§ 10 Widerruf der Zulassung

Dritter Teil
Besondere Vorschriften für Untersuchungsstellen

§ 11 Allgemeine Pflichten

§ 12 Analytische Qualitätssicherung

§ 13 Untersuchungsbereiche

§ 14 Voraussetzungen der Zulassung

§ 15 Zulassungsverfahren

§ 16 Erlöschen der Zulassung

§ 17 Widerruf der Zulassung

Vierter Teil
Schlussvorschriften

§ 18 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Anlage 1 (zur VSU Boden und Altlasten)

Anlage 2 (zur VSU Boden und Altlasten)

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