Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 13. November 2001, MBl. NRW. S. 1542
Für Anlagen, deren Betreiber über ein nach DIN EN ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem verfügt, sind Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug gerechtfertigt, weil mit der Einrichtung des betrieblichen Umweltmanagementsystems organisatorische Vorkehrungen zur Beachtung umweltrechtlicher Vorschriften getroffen sind, die für die Ausübung des Ermessens der Überwachungsbehörde beachtlich sind und deshalb vor der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden sollen.
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