Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 3. Juli 2019 — 303-20002/37-5 — (Nds. MBl. S. 1162)
Zur Ausführung der §§ 15 und 16 ROG vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20.7.2017 (BGBl. I S. 2808), und der §§ 9 bis 13 NROG i. d. F. vom 6.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456) bei der Vorbereitung und Durchführung von Raumordnungsverfahren werden folgende Verwaltungsvorschriften erlassen:
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