Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 19. August 2002, BGBl. I S. 3245, zuletzt geändert am 10. Mai 2007, BGBl. I S. 666, 670
Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3167) wird nachstehend der Wortlaut des Wasserhaushaltsgesetzes in der seit dem 21. August 2002 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
*) Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1).
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