Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 189 S. 1, 3)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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