Entwurf für Gesetz zur Änderung des Brennstoffemisionshandelsgesetzes
Bund, 29.09.2026 Stabilisierung des nationalen CO2-Preises
Die derzeit im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geltende gesetzliche Regelung sieht für 2027 einen nationalen CO2
Preis vor, der an den jeweiligen CO2-Preis im europäischen Emissionshandel („EU-ETS 1“)
anknüpft. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts wird der Beschluss
des Koalitionsausschusses zur Stabilisierung des nationalen CO2-Preises für das Jahr 2027
umgesetzt, indem auch für das Jahr 2027 die Geltung eines Preiskorridors mit dem
Mindestpreis von 55 Euro und dem Höchstpreis von 65 Euro (gleichlaufend mit dem für
das Jahr 2026 geltenden Preiskorridor) bestimmt wird.
Neben den zentralen Änderungen
im BEHG sind auch Anpassungen der diesbezüglichen Versteigerungsregeln in der Brennstoffemissionshandelsverordnung
erforderlich, die für das Jahr 2027 erweitert werden müssen. Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang auch Anpassungen der ebenfalls unter dem BEHG erlassenen BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung vorgesehen, um einen sachgerechten und vereinfachten Umgang mit eingelagerten
Brennstoffmengen bei emissionshandelspflichtigen Anlagenbetreibern zu gewährleisten.
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