Entwurf für Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung
Bund, 09.09.2026 Neue Batterieabfallarten im Europäischen Abfallverzeichnis
Der Entwurf enthält Änderungen des Abfallverzeichnisses, mit denen neue Abfallarten für Abfälle aus der Herstellung von Batterien, für Altbatterien und für die Zwischenfraktionen aus der thermischen sowie der mechanischen Behandlung von Altbatterien eingeführt werden. Diese Änderungen ergeben sich aus dem Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 der Kommission vom 5. März 2025 zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG (Europäisches Abfallverzeichnis) in Hinblick auf eine Aktualisierung des Abfallverzeichnisses bezüglich batteriebezogener Abfälle. Die Änderungen führen dazu, dass fast alle Altbatterien sowie Zwischenfraktionen aus der Behandlung von Altbatterien aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung als gefährliche Abfälle einzustufen sind.
Stellungnahmen sind bis spätestens 30. September 2026 an das Funktionspostfach CIII1[at]bmukn.bund.de zu senden.
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