Entwurf für Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Bund, 26.06.2026 Nationale Umsetzung der jüngsten Änderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt zum einen bestimmte Vorgaben der kürzlich geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG um und schließt wenige Umsetzungslücken. Zum anderen erfordern die stetig steigenden Recyclingziele für Siedlungsabfälle der Abfallrahmenrichtlinie - 2020 in Höhe von 50 Prozent, 2025 in Höhe von 55 Prozent, 2030 in Höhe von 60 Prozent, 2035 in Höhe von 65 Prozent - weitere Maßnahmen, um diese Quoten zu erfüllen. Im Jahr 2023 betrug die Recyclingquote für Deutschland knapp 50 Prozent. Mit dem Gesetzentwurf werden deshalb weitere Maßnahmen zur Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts ergriffen. Insbesondere sind dies:
- Berücksichtigung des technischen Fortschritts bei der Abfallhierarchie,
- Stärkung der Abfallvermeidung,
- Verbesserung der getrennten Sammlung,
- neue Maßnahmen gegen illegale Abfallablagerung.
Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endet am 7. August 2026.
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