Entwurf für Verordnung zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
Bund, 24.06.2026 Anpassung an geltendes Recht
Die aktuell gültige Fassung der Rohrfernleitungsverordnung enthält eine Vielzahl von Bezügen zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur Gefahrstoffverordnung, die aufgrund von Überarbeitungen dieser Regelwerke obsolet geworden sind. Zudem wurden Regelungen über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung - (EG) 1272/2008) festgelegt. Um wieder anwendbare Rechtsbezüge herzustellen, ist eine Novellierung der Rohrfernleitungsverordnung notwendig.
Die Rohrfernleitungsverordnung definiert die Anforderungen, die Rohrfernleitungen erfüllen müssen. Dabei steht insbesondere der Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen im Vordergrund. Die Verordnung legt den Fokus auf die Regelung wesentlicher Pflichten der Betreiber von Rohrfernleitungsanlagen, die sowohl den Betrieb als auch die Überwachung, Instandsetzung, Schadensfallmaßnahmen und Prüfungen durch Sachverständige umfassen. Die Verordnung ist allgemein gehalten, da das technische Regelwerk bereits detaillierte Vorgaben enthält, die nicht wiederholt werden müssen.
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