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Entwurf für Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Bund, 09.06.2026
Übertragung der EU-Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht

Die Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa legt Grenz- und Zielwerte für die Qualität der Umgebungsluft fest und regelt Verfahren zur Beurteilung der Luftgüte sowie zur Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Zur Umsetzung der Richtlinie sind – neben einer Neufassung der Verordnung über Luftqualitätsstandards (39. BImSchV) – Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erforderlich. Es handelt sich insbesondere um folgende Änderungen:

- Verpflichtung zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans auch bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition;

- Aufnahme einer Verpflichtung zur Aufstellung von Luftreinhaltefahrplänen, dabei qualifizierte Beteiligung der Öffentlichkeit;

- qualifizierte Beteiligung der Öffentlichkeit auch bei der Aufstellung von Plänen für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen;

- Erweiterung der Verordnungsermächtigung des § 48a BImSchG, um auf Verordnungsebene Verpflichtungen zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition und Maßnahmen zur Einhaltung der Expositionsminderungsverpflichtungen festlegen zu können;

- Aufnahme einer Regelung zu Schadenersatz für Schädigungen der menschlichen Gesundheit bei Verstößen gegen nationale Regelungen, die Artikel 19 Absätze 1 bis 5 und Artikel 20 Absätze 1 und 2 der Richtlinie umsetzen.

Zu dem Entwurf kann bis Freitag, den 19. Juni 2026, Stellung genommen werden.

Entwurf: Änderung BImSchG
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