Entwurf für Gesetz zur Änderung des Umweltstrafrechts
Bund, 02.06.2026 Nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Der Entwurf sieht Änderungen im Kernstrafrecht sowie in einigen strafrechtlichen Nebengesetzen vor. So muss für die meisten der vorhandenen Tatbestände eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt werden, zudem ist in vielen Fällen die Anhebung des Strafmaßes erforderlich. Einige Elemente der Richtlinie sind außerdem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch (StGB), der Strafprozessordnung (StPO), im Ordnungswidrigkeitengesetz, im Bundesnaturschutzgesetz, im Bundesjagdgesetz, im Chemikaliengesetz, im Pflanzenschutzgesetz, in einer Reihe von Verordnungen sowie diverse Folgeänderungen erforderlich.
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