Entwurf für Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Bund, 27.02.2026 Nationale Umsetzung von Notfallverfahren für krisenrelelevante Waren
Durch den vorliegenden Verordnungsentwurf wird das durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in der Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen eingefügte Notfallverfahren eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Dies erfolgt durch Einfügung entsprechender Regelungen zum Notfallverfahren in der in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Die neu eingefügten Vorschriften treffen Regelungen zur Priorisierung bei der Konformitätsbewertung, zu Ausnahmen von den Konformitätsbewertungsverfahren, zur Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und zur gegenseitigen Unterstützung der europäischen Marktüberwachungsbehörden
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