Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden zur Durchführung der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen geschaffen (Durchführungsgesetz). Die EU-Maschinenverordnung löst 2027 die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Inhaltlich umfasst das Durchführungsgesetz Verfahrensbestimmungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände. Die geltende Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) wird außer Kraft gesetzt.
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