Entwurf für Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Bund, 11.09.2025 Nationale Umsetzung von Zertifizierungsanforderungen der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573
Der Entwurf zur Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung dient im Wesentlichen der Anpassung der Vorgaben zur Ausstellung von Sachkundebescheinigungen und zur Erteilung von Unternehmenszertifikaten sowie zur Anerkennung von Stellen für die Durchführung von Prüfungen und die Ausstellung von Sachkundebescheinigungen. Hierzu werden die Anforderungen für die Ausstellung von Sachkundebescheinigungen und die Erteilung von Unternehmenszertifikaten an die neuen Mindestanforderungen angepasst. Zudem werden neue Regelungen geschaffen, um die Umstellung von bestehenden Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten hin zu neuen Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten nach den neuen unionsrechtlichen Mindestanforderungen zu gewährleisten.
Schließlich wird festgelegt, dass die bisher schon verpflichtende Rücknahme von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) ab dem 1. Januar 2027 für den Zurückgebenden unentgeltlich zu erfolgen hat, um die Wiederaufbereitung und Kreislaufwirtschaft von gebrauchten HFKW zu unterstützen.
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