Entwurf für Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
Bund, 28.08.2025 Offshore-Speicherung von CO2 im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll es künftig möglich sein, auch jenseits von Forschungszwecken Kohlendioxid zu speichern. Gegenstand der Anpassungen am HSEG sind insbesondere die folgenden Änderungen:
- Ermöglichung der Speicherung von CO2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und dem Festlandsockel durch Aufnahme einer expliziten Ausnahme für Kohlendioxidströme vom allgemeinen Einbringungsverbot in § 4 Satz 2 Nummer 4 HSEG,
- explizite Normierung eines allgemeinen Exportverbots in einem neuen § 6a HSEG für Abfälle und sonstige Stoffe, versehen mit einer Ausnahme für die Ausfuhr von CO2 in andere Staaten zur dortigen Verpressung unter dem Meeresboden,
- Erweiterung des Katalogs von zulässigen Maßnahmen des marinen Geoengineerings durch eine Erweiterung der Anlage zu § 4 Satz 2 Nummer 3 HSEG sowie
- Schaffung eines klareren Rechtsrahmens für den Einsatz von Dispergatoren in § 7 Absatz 2 HSEG.
Stellungnahmen können bis zum 5. September 2025 an WI2[at]bmukn.bund.de übermittelt werden.
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