Entwurf für Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Bund, 05.08.2025 Abschaffung des Gasspeicherumlage
Mit dem Gesetzesentwurf soll die Gasspeicherumlage abgeschafft werden, mit der die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen für die Gasspeicherbefüllung aus dem Krisenjahr 2022 auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt werden. Der Gesetzentwurf befristet die Umlageerhebung bis zum 31. Dezember 2025 und sieht vor, dass der dann noch bestehende negative Saldo auf dem Gasspeicherumlagekonto aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen wird. Ab dem 1. Januar 2026 soll der Bund die Kosten zwingend notwendiger Gasspeicherbefüllungsmaßnahmen tragen. Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen sollen an die Endkunden weitergereicht werden. Im Wege der Rechtsverordnung kann ein Umlageverfahren eingeführt werden, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist.
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