Entwurf für Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
Bund, 23.07.2025 Anpassung an europäisches Recht
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung des Chemikaliengesetzes (ChemG) an die Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gas-Verordnung) und die Verordnung (EU) 2024/590 (ODS-Verordnung). Parallel laufen die Verfahren zur Anpassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung sowie zur Anpassung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Nationale Regelungen, die nun im EU-Recht enthalten sind, beispielsweise das Verbot, rechtswidrig in Verkehr gebrachte Erzeugnisse erneut abzugeben, werden gestrichen.
- EU-rechtlich geforderte Anordnungsbefugnisse, um die Herstellung und Verwendung von F-Gasen und ozonabbauenden Stoffen bei Verstößen vorübergehend zu untersagen, werden ergänzt.
- Verbote werden konkretisiert, um zu verhindern, dass die Inverkehrbringensverbote der F-Gas-Verordnung für vorbefüllte Einrichtungen umgangen werden können.
- Die Verordnungsermächtigung für Verbote und Beschränkungen wird angepasst, um eine hinreichend konkrete Rechtsgrundlage für die Sachkundeanforderungen der Chemikalien-Klimaschutzverordnung zu schaffen.
Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befindet sich aktuell im schriftlichen Anhörungsverfahren mit den Ländern sowie den Verbänden und beteiligten Kreisen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 20. August 2025.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.