Bund, 07.07.2025
Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und –speichern sowie der Erkundung von Erdwärme
Der Gesetzentwurf erfasst Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Energie aus Geothermie sowie Wärmepumpen und Wärmespeicher. Beschleunigt wird zudem der Transport von Wärme in einem Wärmeleitungssystem. Alle diese Vorhaben sollen in ihrer Schlüsselrolle gestärkt werden und daher bei behördlichen Abwägungen als Belang mit einem überragenden öffentlichen Interesse gewichtet werden. Diese hohe Gewichtung ist in der Anlauf- und Aufbauphase dieser Vorhaben von großer Bedeutung. Entsprechend dieser hohen Bedeutung wird für die seismische Exploration im Zusammenhang mit diesen Vorhaben der erneuerbaren Energien ausdrücklich ein Duldungspflicht für die kurzzeitige Nutzung von Grundstücken und Privatwegen nebst Entschädigungsregelung aufgenommen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird erleichtert. Die für die Aufsuchung von Erdwärme erforderliche seismische Exploration wird durch Klarstellungen in naturschutzfachliche Regelungen erleichtert. Des Weiteren werden beschleunigende Regelungen für das gerichtliche Verfahren getroffen.
In den Fachgesetzen werden die Regelungen des Gesetzes spezifisch ergänzt und flankiert. Im Bundesberggesetz (BBergG) werden Verfahrensregelungen für Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ergänzt. Ferner werden im BBergG sowie im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bestehende Genehmigungsverfahren auch inhaltlich verschlankt. Soweit Vorhaben keiner wasser- oder bergrechtlichen Genehmigung bedürfen, werden hier auch keine neuen Vorgaben geschaffen. Das Planungsverfahren für Wärmeleitungen wird beschleunigt und bewährte Regelungen aus dem Leitungsbau im Energiewirtschaftsgesetz, die bereits auf Gas-, Wasserstoffleitungen Anwendung finden, auf Wärmeleitungen erstreckt. Auf diese Weise werden Wärmeerzeugungsanlagen gleich schnell genehmigt wie das erforderliche Wärmeleitungsnetz. Ferner unterstützt dies die Kommunen bei der konkreten Umsetzung ihrer Wärmeplanungen und dem ggf. erforderlichen Ausbau ihres Wärmenetzes.
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