Bund, 01.07.2025
Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
Der Gesetzesentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze um. Es werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz), im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) sowie im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vorgenommen. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Windenergie-auf-See-Gesetz
- Der Flächenentwicklungsplan soll künftig Beschleunigungsflächen festlegen. Die dafür erforderlichen Anpassungen werden vorgenommen und die Vorgaben der Richtlinie umgesetzt.
- Für Vorhaben auf Beschleunigungsflächen werden die Anforderungen an die Genehmigungsverfahren umgesetzt. Die Erleichterungen der Richtlinie zur Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtlichen Prüfung werden umgesetzt.
- Weitere Vorgaben der Richtlinie zur Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens wie die Einführung einer Bestätigung der Vollständigkeit werden umgesetzt.
- Die Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren in der ausschließlichen Wirtschaftszone wird anlässlich Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2023/2413 weiter vorangetrieben. Durch die Digitalisierung der Kommunikation zwischen den Behörden untereinander wird das Genehmigungsverfahren effizienter.
Energiewirtschaftsgesetz
- Die Planfeststellungsbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde kann zukünftig Infrastrukturgebiete für die Umsetzung von Netzprojekten ausweisen. Die Regeln zur Ausweisung der Infrastrukturgebiete werden festgelegt und Vorgaben, insbesondere bezogen auf verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen, festgeschrieben.
- Für Vorhaben in Infrastrukturgebieten wird von einer Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtlichen Prüfung sowie einer FFH-Verträglichkeitsprüfung abgesehen. Die Planfeststellungsbehörde führt stattdessen ein Überprüfungsverfahren durch, um unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen zu mindern oder auszugleichen. Für Bestandsgebiete, die in der Regelung definiert werden, gilt diese Privilegierung ebenfalls.
- Bei der Änderung bereits vorhandener Netzinfrastruktur ist bezogen auf potenzielle Umweltauswirkungen eine Deltaprüfung durchzuführen.
- Die Rechtsgrundlage für die Ladesäulenverordnung wird geändert.
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
In das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz werden Bestimmungen zur Erhebung von Gebühren für die Ausweisung von Infrastrukturgebieten aufgenommen.
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