Entwurf für Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Bund, 06.12.2024 Anschlussförderung für Biogas-Bestandsanlagen
Der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums setzt Anreize zur Flexibilisierung von Biogasanlagen. Biogas soll im klimaneutralen Stromsystem hochflexibel sein, um Solar- und Windenergie ergänzen zu können. Weiterhin zielen die Regelungen darauf ab, den Biogas-Bestandsanlagen (insbesondere Anlagen mit Anschluss an ein Wärmenetz) Planungssicherheit für eine Anschlussförderung zu geben. Das neue Modell der Anschlussförderung sieht dafür folgende Eckpunkte vor:
- vorrangige Bezuschlagung von Anlagen mit Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz,
- effektivere Anreize zur systemdienlichen Flexibilisierung durch eine Umstellung der Förderung auf förderfähige Betriebsstunden, einen verbesserten Flexibilitätszuschlag, einen Ausschuss der Förderung bei schwach positiven Preisen sowie Anreize zum schnellen Förderwechsel durch verlängerte Förderperspektive,
- moderate und im Gesamtpaket kostenneutrale Anhebung der Ausschreibungsmengen sowie
- die endgültige Aufhebung der Südquote.
Stellungnahmen zu den spezifischen Fragen im gleichzeitig veröffentlichten Konsultationspapier können bis spätestens zum 16.01.2025 unter buero-iiib1ATbmwk.bund.de eingereicht werden.
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