Entwurf für Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes
Bund, 15.11.2024 Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
Mit dem Gesetzentwurf werden Regelungen der novellierten EU-Strombinnenmarktrichtlinie zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt. So werden unter anderem Regelungen für Verträge mit Festpreistarifen aufgenommen und Energielieferanten verpflichtet, angemessene Absicherungsstrategien zu entwickeln und einzuhalten. Zur Umsetzung der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie werden darüber hinaus auch Regelungen zum sog. „Energy Sharing“ sowie Regelungen im Bereich des Netzanschlusses, insbesondere zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen, in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.
Neben dieser notwendigen Umsetzung von Unionsrecht werden weitere Regelungen im Bereich des Netzanschlusses, einschließlich neuer Informationspflichten der Netzbetreiber sowie Vorgaben zur Standardisierung und Digitalisierung des Netzanschlussprozesses, aufgenommen, mit dem Ziel, den Anschluss, insbesondere von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und weiteren Energiewendetechnologien zu beschleunigen.
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