Entwurf für Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Bund, 05.11.2024 Verlängerung der Geltungsdauer zum Zweck der Planungssicherheit
Mit der Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Das aktuelle KWKG enthält Befristungen für die Förderung von KWK-Anlagen, Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel werden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind. Im Durchschnitt liegt die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere von großen städtischen Anlagen jedoch bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Die Verlängerung soll Projekten Planungssicherheit geben.
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