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Entwurf für TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024

Bund, 30.10.2024
Ausweitung des Anwendungsbereichs für Emissionshandel geplant

Mit diesem Gesetzesentwurf werden die Vorgaben der beiden Änderungsrichtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt sowie ergänzende Durchführungsbestimmungen zur EU-CBAM-Verordnung hinsichtlich des CO2-Grenzausgleichssystems CBAM festgelegt.

Das Emissionshandelssystem im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr wird dahingehend geändert, dass die Gesamtemissionsmengen bis 2030 im Vergleich zur vorherigen Regelung stärker gesenkt werden. Außerdem wird der Sektor „Seeverkehr“ zum ersten Mal Teil des Emissionshandels und ein neuer europäischer Brennstoffemissionshandel für die bislang nicht erfassten Brennstoffeinsätze in den Bereichen „Wärme“ und „Verkehr“ eingeführt. Des Weiteren werden Rechtsgrundlagen für die künftige Überführung des deutschen Systems in das europäische System sowie für die Ausgestaltung und Erweiterung des europäischen Emissionshandels als auch des CO2-Grenzausgleichssystems CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) geschaffen. Das CBAM soll die bestehenden Mechanismen der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten schrittweise ablösen und Verlagerungsrisiken vorbeugen, indem eine adäquate CO2-Bepreisung von Einfuhren und inländischen Erzeugnissen sichergestellt wird. Im Rahmen von CBAM sollen ab 2026 sukzessive emissionsintensive Waren aus EU-Drittstaaten zusätzlich besteuert werden.

Entwurf: Änderung TEHG
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