Bund, 19.09.2024 Bewertung des Tötungsrisikos kollisionsgefährdeter Brutvogelarten im Rahmen der Genehmigungsprüfung von Windenergieanlagen
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurden die Anforderungen an die artenschutzfachliche Prüfung des Tötungsverbots kollisionsgefährdeter Brutvögel geregelt. Die Habitatpotentialanalyse ersetzt die Raumnutzungsanalyse als die primär heranzuziehende Methode. Nach § 54 Absatz 10c Satz 1 Nummer 1 BNatSchG sind die Anforderungen an die Habitatpotentialanalyse durch eine Rechtsverordnung im Rahmen der neuen Gesetzeslage zu konkretisieren und bundesweit zu standardisieren. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, gibt der vorliegende Verordnungsentwurf bundeseinheitliche Anforderungen an die Anwendung der Habitatpotentialanalyse zur Bewertung des Tötungsrisikos kollisionsgefährdeter Brutvogelarten im Rahmen der Prüfung und Genehmigung von Windenergieanlagen vor. Im Wesentlichen legt die Verordnung attraktive und unattraktive Nahrungshabitate für die Arten fest, anhand derer eine Prognose zur Aufenthaltswahrscheinlichkeit und dem daraus abzuleitenden Kollisionsrisiko getroffen werden kann.
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