Entwurf für Gesetz zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes
Bund, 22.08.2024 Anpassung der Regelungen zum Zugang zu Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten
Anlass für eine Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sind insbesondere die Umsetzung eines Beschlusses der Vertragsstaatenkonferenz zur Aarhus-Konvention sowie von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesverwaltungsgerichts, die Defizite bei der Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention und bei der Umsetzung des EU-Rechts in die deutsche Rechtsordnung festgestellt haben. Diese Defizite sollen mit der vorliegenden Novelle behoben werden. Dabei wird eine Eins-zu-eins-Umsetzung der völker- und europarechtlichen Vorgaben angestrebt. Im Gesetzentwurf wurden daher die Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Anerkennung von Umweltvereinigungen angepasst.
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