Entwurf für Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Bund, 30.07.2024 Überführung des nationalen Brennstoffemissionshandels in den künftigen EU-Brennstoffemissionshandel
Mit diesem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums werden die Vorgaben der beiden Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt. Flankierend enthält der Entwurf zudem Anpassungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes hinsichtlich des Übergangs vom nationalen Brennstoffemissionshandel zum künftigen europäischen Brennstoffemissionshandel („EU-ETS-2“). Schließlich werden im Zuge dieses Gesetzes ergänzende Durchführungsbestimmungen zum CO2-Grenzausgleichssystem CBAM festgelegt.
Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der EU-Emissionshandelsrichtlinie im Wesentlichen 1:1 um. Im Übrigen wird eine Kontinuität der CO2Bepreisung für sämtliche Brennstoffe gewährleistet, die aktuell vom nationalen Brennstoffemissionshandel erfasst sind. Soweit diese Brennstoffe nicht bereits vom Regelanwendungsbereich der Richtlinie erfasst sind, sieht der Gesetzentwurf eine unilaterale Einbeziehung vor (sog. „Opt-In“-Verfahren nach Artikel 24, 30j der EU-Emissionshandelsrichtlinie).
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis Mittwoch, den 14. August 2024 eingereicht werden und sind elektronisch zu richten an BUERO-AG-KB2@bmwk.bund.de.
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