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Entwurf für Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern

Bund, 28.06.2024
Umsetzung von Fristen der novellierten erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED-III)

Der Gesetzentwurf erfasst Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Energie aus Geothermie sowie Wärmepumpen und Wärmespeicher. Diese Vorhaben sollen in ihrer Schlüsselrolle gestärkt werden und daher bei behördlichen Abwägungen als Belang mit einem überragenden öffentlichen Interesse gewichtet werden. Diese hohe Gewichtung ist in der Anlauf- und Aufbauphase dieser Vorhaben von großer Bedeutung. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird erleichtert. Das Nachbarrecht wird hin zu einer erdwärmenutzungsfreundlichen Konfliktbeilegung gelenkt. Des Weiteren werden beschleunigende Regelungen für das gerichtliche Verfahren getroffen. Für einen Teil der Vorhaben wird das Oberverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig sein. In den Fachgesetzen werden die Regelungen des Gesetzes spezifisch ergänzt und flankiert. Im Bundesberggesetz (BBergG) werden Verfahrensregelungen für Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ergänzt. Ferner werden im BBergG sowie im Wasserhaushaltsgesetz bestehende Genehmigungsverfahren auch inhaltlich verschlankt. Soweit Vorhaben keiner wasser- oder bergrechtlichen Genehmigung bedürfen, werden hier auch keine neuen Vorgaben geschaffen. Die Verfahrensfristen dienen auch der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413.

Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 17. Juli 2024.

Entwurf: GeoWG
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