Entwurf für Verordnung zur Änderung der 36. BImSchV
Bund, 21.02.2024 Anhebung der Treibhausgas-Quote
Gemäß § 37h Absatz 2 BImSchG wird die Treibhausgas-Quote ab dem Jahr 2024 und für alle nachfolgenden Jahre um jeweils 0,1 Prozentpunkte angehoben. Die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderung ist letztmalig für das Verpflichtungsjahr 2024 möglich. Um Konformität mit dem Pariser Klimaschutzabkommen herzustellen, wird die Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung entsprechend angepasst. Auch werden Verbesserungen hinsichtlich der Überwachung und Prüfung von Projekttätigkeiten sowie im Vollzug vorgenommen.
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