Eckpunktepapier zur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe
Bund, 12.01.2024 Verwertung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen
Das Bundesumweltmiisterium hat sich dazu entschlossen, konkretisierte Kriterien zur Erreichung des Abfallendes für mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) festzulegen, die aus der Aufbereitung mineralischer Abfälle stammen und bei deren weiterer bestimmungsgemäßer Verwendung die Abfalleigenschaft ausgeschlossen werden kann. Die Abfallende-Verordnung soll im Einklang mit der Ersatzbaustoffverordnung dazu beitragen, MEB effektiver im Kreislauf zu führen und die Vermarktung dieser MEB als hochwertige und qualitätsgesicherte Recycling-Produkte zu fördern. Diese sollen als Bestandteile von technischen Bauwerken aber auch in Bereichen Verwendung finden, die noch nicht von der ErsatzbaustoffV abgedeckt sind, einschließlich des Einsatzes im Garten- und Landschaftsbau. Hierfür ist erforderlich, dass:
- diesen MEB durch ihren Status als Nicht-Abfall Zugang zu einem nachhaltigen Absatzmarkt eröffnet wird,
- durch den Status als Nicht-Abfall bestehende Vorurteile und Hemmnisse seitens der Verwender gegenüber diesen hochwertigen MEB abgebaut werden und
- spezifische mit dem Abfallrecht verbundene Verpflichtungen, z.B. beim Transport oder der Lagerung, für diese MEB entfallen.
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