Entwurf für Verordnung zur Änderung der 10. BImSchV
Bund, 07.12.2023 Nationale Umsetzung der europarechtlichen Einführung von Diesel B10
In dem Rgierungsentwurf wird zur Umsetzung der 2023/2413/EU Diesel B10, also konventioneller Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel (Fettsäuremethylester, FAME) beigemischt werden kann, mit der entsprechenden Norm für Diesel B10 der DIN EN 16734, Ausgabe September 2022 in die 10. BImSchV aufgenommen. Darüber hinaus wird auch nach den Vorgaben der Richtlinie 2023/2413/EU die Bestandsschutzsorte B7 eingeführt. Die Änderung der 10. BImSchV dient zudem der rechtlichen Anpassung an die Verordnung (EU) 2023/1804. Die Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 1) wird mit der Verordnung (EU) 2023/1804 aufgehoben.
Die Qualitätsanforderungen für paraffinischen Dieselkraftstoff sind in der DIN EN 15940, Ausgabe Juli 2023, festgelegt und werden in die 10. BImSchV aufgenommen. Die Verweise auf die Anforderungsnormen für Dieselkraftstoff, Autogas, Pflanzenölkraftstoffe und Wasserstoff als Kraftstoff werden an die aktuell gültigen Normen DIN EN 590, Ausgabe Mai 2022, DIN EN 589, Ausgabe April 2022, DIN 51605, Ausgabe November 2020, DIN 51623, Ausgabe November 2020 und DIN EN 17124, Ausgabe Dezember 2022 angepasst.
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