Bund, 20.11.2023
Schaffung des Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur
Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll das EnWG geändert werden, um den rechtlichen und regulatorischen Rahmen für eine Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff zu setzen. Dabei wird die gesetzliche Grundlage der isolierten Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber durch die Neuregelungen ersetzt. Gleichzeitig wird die Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff mit dem Netzentwicklungsplan Strom zeitlich vereinheitlicht. Der Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff wird ab 2025 etabliert und turnusmäßig alle zwei Jahre erstellt. Zudem soll das EnWG geändert werden, um den rechtlichen und regulatorischen Rahmen für die Finanzierung eines Wasserstoff-Kernnetzes zu ergänzen. Um das Amortisationsrisiko abzusichern, wird ein Amortisationskonto mit einer subsidiären Absicherung durch den Bund geschaffen.
Entwurf: Änderung EnWG
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