Entwurf für Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen
Bund, 02.11.2023 Bundesregierung will Energiepreisbremsen bis 2024 verlängern
Der Entwurf beinhaltet, dass Teil 2 Kapitel 1 und 2 des EWPBG und Teil 2 des StromPBG bis zum 30. April 2024 verlängert werden, wenn und soweit die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung vorliegt. Hierdurch werden die Entlastungen durch die Erdgas-Wärmepreisbremse und die Strompreisbremse, die nach derzeitiger Gesetzeslage nach dem 31. Dezember 2023 auslaufen, bis einschließlich 30. April 2024 verlängert.
Je nachdem, ob und unter welchen Bedingungen die Europäische Kommission den beihilferechtlichen Krisenrahmen verlängert und die Verlängerung der Energiepreisbremsen auf dieser Grundlage beihilferechtlich genehmigt, sind weitere Anpassungen im StromPBG und EWPBG erforderlich. Dies betrifft insbesondere gesetzlich vorgesehene Fristen, wie die Frist zur Endabrechnung für Energieversorgungsunternehmen gegenüber ihren Letztverbrauchern bzw. Kunden bis zum 30. Juni 2024.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.