Bund, 24.07.2023
Maßnahmenpläne für vorsorgende Klimaanpassungsstrategie
Um die Klimaanpassung auf eine verbindliche Grundlage zu stellen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorlegt und umsetzt. Die Strategie basiert auf einer Klimarisikoanalyse der Bundesregierung. Die Klimaanpassungsstrategie wird bis zum 30. September 2025 vorgelegt und alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst. Die Strategie enthält unter anderem messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung. Die Ziele sind durch geeignete Maßnahmen auf Bundesebene zu unterlegen. Es werden ebenfalls Empfehlungen für Maßnahmen der Länder aufgenommen. Ein Monitoring über die beobachteten Folgen des Klimawandels wird verbindlich eingeführt. Ergibt sich auf der Grundlage des Monitorings eine Zielverfehlung, soll eine Anpassung im Rahmen der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie erfolgen.
Für die Länder ist vorgesehen, dass sie eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen vorlegen und umsetzen, um die Auswirkungen und Risiken durch die Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Grundlage hierfür müssen Klimarisikoanalysen sowie Analysen darüber, welche Auswirkungen des Klimawandels in ihrem Landesgebiet bereits eingetreten sind, auf Grundlage von möglichst regionalen Daten, sein. Den Ländern werden ferner Berichtspflichten dazu auferlegt, welche Klimarisikoanalysen und Klimaanpassungskonzepte auf Ebene der Gemeinden und Kreise vorhanden sind und welche regionalen und örtlichen Klimadaten genutzt werden. Sie müssen den Bund auch bei seinen Berichten nach der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz unterstützen.
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