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Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Entwurf für Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I)

Bund, 19.07.2023
Umsetzung der Zielsetzungen der Photovoltaik-Strategie

Der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für das "Solarpaket I" verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbaudynamik weiter zu steigern. Es ist geplant, weitere Maßnahmen in einem „Solarpaket II“ umzusetzen. Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Die Flächenkulissen innerhalb und außerhalb der Ausschreibungen werden vereinheitlicht, insbesondere werden auch Anlagen außerhalb der Ausschreibungen in benachteiligten Gebieten ermöglicht, soweit die jeweilige Landesregierung von ihrer Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht hat.

- Zu den Regelungen im Bereich der PV-Dachanlagen zählen unter anderem, die Pflicht zur Direktvermarktung flexibler auszugestalten und die gesetzlichen Anforderungen an die Technik, die von Kleinanlagen in der Direktvermarktung vorzuhalten ist, abzusenken. Zudem werden die Regelungen zur Anlagenzusammenfassung vereinheitlicht und vereinfacht, da diese in der Vergangenheit zu Rechtsunsicherheit und teilweise zu unsachgemäßen Ergebnissen führten. Darüber hinaus werden bereits errichtete oder konkret geplante Gebäude im Außenbereich für die Vergütung von PVDachanlagen zugelassen, bei gleichzeitigem Ausschluss von Fehlanreizen, wie sie in der Vergangenheit aufgetreten sind (sog. „Solarstadl). Schließlich wird eine Regelung zum sog. Repowering von Dachanlagen getroffen.

- Ziel ist, dass PV-Strom auf verschiedene Weise von Wohnungs- oder Gebäudeeigentümern und Mietenden ohne großen Bürokratieaufwand genutzt werden kann. Es wird eine „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ eingeführt, mit der zukünftig die gemeinsame Eigenversorgung mit Photovoltaik einfach möglich wird. Parallel wird das bereits etablierte Mieterstrommodell weiter optimiert, indem es erstmals auch für die Belieferung von gewerblichen Stromverbrauchern geöffnet wird und bürokratische Anforderungen reduziert werden. Beide Modelle bleiben für die Mietenden freiwillig.

- Steckersolargeräte (auch: „Balkon-PV“) bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Die bestehenden Regelungen werden daher weiter vereinfacht. Insbesondere ist zukünftig bei der Installation einer Balkon-PV-Anlage nur noch die Meldung im Marktstammdatenregister erforderlich, die Netzbetreibermeldung entfällt. Außerdem wir die Marktstammdatenregistermeldung erheblich vereinfacht. Auch bei der Anlagenzusammenfassung werden Sonderregelungen für Balkon-PV getroffen, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten und unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Balkon-PV-Anlagen oder Dachanlagen auszuschließen.

- Das Verfahren für den Anschluss von PV-Anlagen an das Stromnetz soll für alle Beteiligten beschleunigt werden. Die hier getroffenen Regelungen umfassen unter anderem ein Wegenutzungsrecht für Anschlussleitungen von EE-Anlagen. Zudem wird das „vereinfachte Netzanschlussverfahren“, wie es bisher auf Anlagen bis 10,8 Kilowatt (kW) vorgesehen war, ausgeweitet: Anlagen bis 30 Kilowatt kW installierter Leistung, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, können künftig angeschlossen werden, wenn eine Rückmeldung des Netzbetreibers nach Eingang des initialen Anschlussbegehrens ausbleibt. Zudem werden auch mögliche spätere Prozessschritte mit einer höheren Verlässlichkeit ausgestaltet. Für Anlagen bis 30 kW installierter Leistung soll auch hier gelten: erfolgt eine Rückmeldung nicht fristgerecht, kann angeschlossen werden.

Entwurf: Solarpaket I
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