Bund, 13.06.2023
Gewährleistung der Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben
Mit dem neuen Klimaschutzgesetz wird eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen. Die Prognose der zukünftigen Emissionsentwicklung und die Jahresemissionsgesamtmengen sind künftig die zentralen Steuerungsgrößen. Die Jahresemissionsmengen der Sektoren bleiben für das Monitoring und zur Bewertung bestehen. Die Bundesregierung trägt zukünftig noch stärker eine Gesamtverantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben, zugleich wird die Rolle des Expertenrats gestärkt. Die geplante Novelle ist Teil eines Klimapaketes: Es wird nicht nur die Ressortabstimmung zum Klimaschutzgesetz, sondern auch zum Klimaschutzprogramm eingeleitet.
Entwurf: Änderung KSG
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