Bund, 05.06.2023
Umsetzung von Anforderungen der europäischen NEC-Richtlinie 2016/2284
Die vorliegende, noch nicht in der Bundesregierung abgestimmte Entwurfsfassung eines Nationalen Luftreinhalteprogrammes für Deutschland enthält verschiedene Maßnahmenoptionen, die Grundlage für den Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung sind. Struktur und Inhalte richten sich nach dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1522 der Europäischen Kommission, der ein allgemeines Berichtsformat vorgibt. Die anthropogenen Emissionen der für die neue NEC-Richtlinie relevanten Luftschadstoffe sind in den vergangenen Jahren mit Ausnahme der NH3-Emissionen stark zurückgegangen. Negative Auswirkungen auf und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind jedoch noch immer bedeutend. Das zum Erreichen der Minderungsverpflichtungen erstellte sogenannte Mit-weiteren-Maßnahmen-Szenario enthält folgende Maßnahmenoptionen:
- Klimaschutzmaßnahmen des "Mit-weiteren-Maßnahmen-Szenarios" (MWMS) des Projektionsberichts 2021;
- Beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung idealerweise bis 2030;
- Novellierung der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen);
- optionale Maßnahme: Änderung der 13. BImSchV für ausgewählte Brennstoffe;
- 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen (Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG));
- Verschärfung der Emissionsgrenzwerte bezüglich Feinstaub der EU-Ökodesign-Verordnungen (EU) 2015/1189 und (EU) 2015/1185 für a) Heizkessel und b) Einzelraumfeuerungen für den Einsatz von fester Biomasse;
- Maßnahmenpaket Landwirtschaft (100 Prozent gasdichte Gärrestelager, Maßnahmen im Milchkuhstall, Ausbringung von Wirtschaftsdünger mit Injektions-/Schlitztechnik oder Ansäuerung);
- Maßnahmenpaket Verkehr (Einführung Euro 7, Ausweitung der LKW-Maut, Maßnahmenpaket zur Förderung der Elektromobilität (Ziel 15 Millionen rein elektrisch betriebene PKW bis 2030)).
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