Bund, 24.04.2023
Klima als Schutzgut im Immissionsschutzrecht
Mit dem Gesetzentwurf soll das Genehmigungsverfahren immissionsschutzrechtlicher Anlagen, insbesondere auch von Erneuerbarer Energien-Anlagen, deutlich beschleunigt werden. Der Entwurf soll dazu beitragen, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Klimaneutralität zu erreichen. Hierzu sieht der Entwurf verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 9. BImSchV vor.
Das Klima wird klarstellend ausdrücklich als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Da die Verordnungsermächtigungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz an die Schutzgüter anknüpfen, wird mit dem Regelungsentwurf insbesondere betont, dass die auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten können. Zudem werden durch Änderungen der 9. BImSchV die Potentiale zur Nachreichung von Unterlagen für den Beschleunigungsprozess im Genehmigungsverfahren besser ausgeschöpft.
Entwurf: Änderung BImSchG
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