Bund, 12.04.2023
Ergänzung der Trinkwasserverordnung durch Umsetzung von EU-Recht
Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung dient der nationalen Umsetzung der Artikel 7 und 8 der Richtlinie (EU) 2020/2184 (Trinkwasser-Richtlinie) und regelt Anforderungen an die Bewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung. Sie verfolgt das Ziel, das Rohwasser, das Grundwasser und das Oberflächenwasser in den Einzugsgebieten zu schützen und damit auch den Umfang der erforderlichen Aufbereitung von Trinkwasser zu verringern. Hierfür sollen mögliche Risiken für das Wasser in den Einzugsgebieten identifiziert werden, woraufhin eine entsprechende zielgerichtete Untersuchung des Wassers möglich ist. Durch ein Risikomanagement, welches auf den Daten der Bewertung und den Untersuchungen aufbaut, soll entsprechend dem Vorsorgeprinzip Risiken rechtzeitig vorgebeugt oder ihnen entgegengewirkt bzw. sollen sie minimiert werden. Schadstoffeinträge in Gewässer sollen so besser beherrscht werden können und der Aufbereitungsumfang für das Trinkwasser soll verringert werden. Gleichzeitig wird der Informationsfluss zwischen den zuständigen Behörden untereinander und gegenüber den Betreibern von Wassergewinnungsanlagen geregelt.
Zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität sollen die von den Betreibern zu untersuchenden Parameter auch neue Stoffe umfassen, wie beispielsweise PFAS und nicht relevante Pestizid-Metaboliten, die durch ihre Vielzahl an Anwendungen in die Umwelt gelangen. Zusätzlich sollen Parameter der Beobachtungsliste nach Artikel 13 Absatz 8 der Trinkwasser-Richtlinie untersucht werden, in welche Substanzen aufgenommen werden, die für die menschliche Gesundheit von Belang sind, wie beispielsweise Pharmazeutika, endokrine Disruptoren und Mikroplastik.
Entwurf: TrinkwEzgV
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