Bund, 30.03.2023
Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Mit der Treibhausgas-Quote des BImSchG werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Neben Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen auf Basis von grünem Wasserstoff kann auch der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden
Es werden zusätzliche Nachweismethoden eingeführt und Hürden abgebaut, damit in der Praxis Strom, der nachweislich direkt aus Wind- und PV-Anlagen für öffentliche Ladepunkte bezogen und in Elektrofahrzeugen genutzt wird, angerechnet werden kann. Damit wird ein Anreiz zur zusätzlichen, erneuerbaren Stromproduktion für die Elektromobilität geschaffen. Weiterhin werden Klarstellungen in Bezug auf die Nachweisführung vorgenommen, um unzulässige Meldungen von Strommengen zu vermeiden und den Vollzugsaufwand zu verringern.
Entwurf: Änderung 38. BImSchV
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