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Entwurf für Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung

Bund, 29.03.2022
CDU schlägt Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke vor

Mit dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion werden Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie zur befristeten Laufzeitverlängerung durch die Änderung des Atomgesetzes umgesetzt. Mit den Maßnahmen sollen Potenziale bei Sonnen-, Wind-, Bio- sowie Kernenergie gehoben werden. Das bisherige Enddatum für den Leistungsbetrieb von Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland wird auf den 31. Dezember 2024 verschoben. Der Deutsche Bundestag entscheidet bis spätestens zum 30. September 2024 über eine weitere Verlängerung der Befristung. Die bisherige Verknüpfung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Reststrommengen wird aufgehoben, um die bestehenden Vereinbarungen zwischen den Kernkraftwerksbetreibern und der Bundesrepublik Deutschland nicht anzutasten. Die Ausnahme für das Ausbleiben der eigentlich 2019 durchzuführenden Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) wird verlängert und mit einem fixen Datum versehen, bis wann sie betriebsbegleitend abzuschließen ist.

Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Wirtschaft und Privathaushalte durch befristete Absenkung der Stromsteuer auf 1 Euro pro Megawattstunde für nicht betriebliche Zwecke sowie auf 50 Cent pro Megawattstunde für betriebliche Zwecke und des Umsatzsteuersatzes auf sieben Prozent für Stromlieferungen entlastet werden.

Entwurf: SVSG
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