Bund, 06.03.2023 Mehr Handlungsspielraum für den Bund im Rahmen von Treuhandverwaltungen
Durch die Schaffung eines neuen § 17b EnSiG soll die Übertragung von Vermögensgegenständen von Unternehmen unter einer Energiesicherheitsgesetz-Treuhandverwaltung ermöglicht werden, wenn die Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie sowie die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit dies erfordern. Gleichzeitig wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen angepasst, um fusionskontrollfreie Übertragungen von Vermögensgegenständen zu ermöglichen.
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